Wohnungen in Uni-Städten sind teuer - in einer Wohngemeinschaft lebt es sich ...

Das Studentenleben ist nicht nur wegen der Studiengebühren teuer: Auch die Mieten belasten das... mehr

Zinskommentar vom 23.07.2010

Nachdem in den vergangenen Wochen immer klarer wurde, dass die US-Wirtschaft keine Wachstumsdynamik... mehr

Mieter dürfen Nebenkostenbelege fotografieren

Mieter dürfen Fotos von Belegen zu ihrer Nebenkostenabrechnung machen. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München (Az.: 412 C 34593/08). Hintergrund: Der Bundesgerichtshof entschied vor einiger Zeit, dass Mieter in der Regel kein Anrecht auf Zusendung von Belegkopien haben – auch dann nicht, wenn sie bereit sind die Kosten der Kopien zu zahlen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Im konkreten Fall hatte der Mieter Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung des Vermieters und forderte eine Belegeinsicht. Als er bei diesem Termin auch Fotos von den Belegen machen wollte, verbot ihm das der Vermieter.

Allerdings zu Unrecht, wie die Richter jetzt urteilten. Zwar stünden dem Mieter laut BGH keine Belegkopien zu, da dies mit einem erhöhten Aufwand für den Vermieter verbunden sei. Es sei ausreichend, wenn der Mieter die Belege direkt einsehe und eventuelle Unklarheiten vor Ort mit dem Vermieter bespreche. Doch genau der fehlende Zusatzaufwand bewog die Münchner Amtsrichter dazu, im Fotografieren der Belege kein Problem zu sehen: Denn dies sei effizienter, als wenn der Mieter handschriftliche Notizen anfertigen müsste. Demzufolge befürworteten die Richter in ihrem Teilurteil das Abfotografieren oder Einscannen der Belege mit einem Handscanner vor Ort. Sie ließen allerdings die Revision zu, da die Sache von grundsätzlicher Bedeutung sei.


07.03.2010, Quelle: Immowelt-Redaktion vom: Freitag, 26. Februar 2010

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird.
space